5. Juni 2027
Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis können eine Begleitperson kostenfrei mitnehmen. Unter 18 Jahren ist der Besuch von Konzerten nur in Begleitung eines nachweislich Personensorgeberechtigten (Eltern, Elternteil), oder eines nachweislich volljährigen Erziehungsbeauftragten (Vertrauensperson, Freunde,…) unter Vorlage einer Erziehungsbeauftragung, auch Muttizettel genannt, gestattet (JuSchG §1, Abs. 1 Nr. 4)